AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung/Angebote
Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche – bei Unternehmern auch zukünftigen – Lieferungen, Leistungen und Geschäftsbeziehungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden/Vertragspartners wird widersprochen. Abschlüsse und Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherung und Garantien unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Unser Produkt- und Leistungssortiment stelle kein Angebot im rechtlichen Sinne dar. Bestellungen aus unserem Sortiment sind Angebote des Kunden. Der Vertrag kommt erst durch unser Bestellbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware innerhalb üblicher Fristen zustande. Werden nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die auf eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisses des Besteller schließen lassen, insbesondere bei Zahlungsverzug aus früheren Bestellungen, sind wir berechtigt, die Lieferung von einer Vorkasse abhängig zu machen und vom Vertrag – auch nach dem Vorkasseverlangen –  zurückzutreten. Dem Besteller zumutbare Abweichungen von den zum Angebot gehörigen Unterlagen, insbesondere von Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Preislisten, werden vorbehalten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

II. Preise

Die vereinbarten Preise  verstehen sich – wenn nicht anders bezeichnet – in Euro inkl. Mehrwertsteuer (brutto). Verpackung, Fracht und Zoll sind im Kaufpreis nicht enthalten und vom Besteller zu tragen. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Bis zu dem Zeitpunkt der Lieferung auftretende Materialpreis-, Lohn- oder Steuererhöhungen berechtigen uns zu Nachberechnung, soweit es sich bei dem Besteller um Unternehmen/ Kaufleute handelt.

III.Zahlungsbedingungen
Unserer Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb 14 Tage ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.

IV.Lieferfristen und Termine

Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, es sei denn, dass wir eine schriftliche Zusage ausdrücklich und verbindlich gegeben haben. Bestellungen werden unverzüglich bearbeitet. Mit der Übergabe der Ware an das Speditionsunternehmen haben wir unsere Leistung vollständig erbracht und die Gefahr für Beschädigung oder Untergang geht auf den Besteller über. Verbindliche Lieferfristen sind     eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk  verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Ereignisse haben wir nicht zu vertreten. Die Ware wird durch uns für den Transport versichert. Eingetretene Transportschäden oder Transportverluste     oder Verzögerungen sind uns unverzüglich anzuzeigen und zu belegen.

V.Gefahrübergang und Entgegennahme

Als vertraglicher Leistungs- und Erfüllungsort gilt unser Firmensitz. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht, auch beim Transport mit eigenen Beförderungsmitteln, spätestens mit der Absendung der  Lieferteile auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers wird die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr von dem Tage der angezeigten Versandbereitschaft an auf dem Besteller über, jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII. entgegenzunehmen.

VI.Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. Der Besteller ist verpflichtet,     solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Sache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (gilt nicht bei geringwertigen Gütern). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Die Kaufpreisforderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe der offenen     Schuld (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Wir verpflichten uns, die uns     zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.” Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller darf den     Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich zu unterrichten.

VII.Mängelrüge und Gewährleistung

Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen. Ist der Besteller nicht Verbraucher gilt § 377 HGB auch dann entsprechend, wenn der Besteller nicht Kaufmann ist. Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, ist uns zunächst stets Gelegenheit zur Nacherfüllung, jeweils innerhalb angemessener Fristen von mindestens 14 Tagen zu gewähren. Wir sind nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder     Ersatzlieferung berechtigt. Gleiches gilt, wenn derselbe Mangel noch einmal auftritt. Schlägt die Nacherfüllung wegen desselben Mangels zum zweiten Mal fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Ersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Ebenso wenn die Ware vom Besteller nicht sachgemäß gelagert, benutzt oder     eingebaut bzw. mit ungeeigneten, insbesondere nicht von uns stammenden Teilen verbunden oder in solche eingebaut wird sowie bei Schäden im Zusammenhang mit Reparaturen oder sonstigen Arbeiten durch Dritte. Ebenfalls keine Mängelansprüche bestehen auf Grund äußerer – insbesondere witterungsbedingter – Einflüsse sowie wenn der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt wurden. Unsere Haftung entfällt dann nicht, soweit der Gewährleistungsfall nachweislich nicht auf einen der vorgenannten Ausschlussgründe zurückzuführen ist. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten; die Frist beginnt mit dem Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, wenn der Besteller Verbraucher und es sich um die Lieferung neuer Sachen handelt.Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 bBGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristenzwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Wareist unsere Zustimmung einzuholen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die     Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.10.VorstehendeHaftungsfreizeichnungen gelten nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatzoder grober Fahrlässigkeit beruhen; sie gelten ferner nicht in Fällen von Schäden an Leben, Köper und Gesundheit sowie in den Fällen, in denen derBesteller wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht, es sei denn, der Zweck derBeschaffenheitsgarantie erstreckt sich lediglich auf die Vertragsgemäßheit derzugrunde liegenden Lieferung, nicht aber auf das Risiko von Mangelfolgeschäden.Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit vorstehendenRegelungen nicht verbunden.11.Sofernwir Ware zurücknehmen, ohne hierzu aus Garantie oder Gewährleistung verpflichtetzu sein und eine Gutschrift erteilen, sind wir berechtigt, eine Aufwandspauschale i.H.v. 25,00 € zu berechnen.

VIII. Rechtedes Lieferers auf Rücktritt

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinn des Abschnitts IV, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit die Anpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Wollen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite der     Ereignisse unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart  war.

VIIII.Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für alle gegenseitigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmer/Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtliche Sondervermögen einschl. Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand die für unseren Geschäftssitz zuständigen Gerichte. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch vor dessen     Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz auch     Erfüllungsort. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das     Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

X. Sonstiges

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung haben wir ausdrücklich zugestimmt. Die Änderung oder Unwirksamkeit     einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht.